Strukturen, Prozesse und Führungskräfte

Eine große Herausforderung in vielen Städten ist, dass für die Parkraumbewirtschaftung unterschiedliche Verwaltungseinheiten und Dezernate zusammenarbeiten müssen. Das erfordert eine klare Zielorientierung, Priorisierung, kluge Abstimmungsprozesse und gute Organisationsstrukturen.

Die verschiedenen Aufgaben zur Einführung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung könnten effektiver bearbeitet werden, wenn möglichst viel Entscheidungskompetenz in einem Amt gebündelt wird oder diese in verschiedenen Ämtern, aber unter der gleichen politischen Verantwortung, organisiert ist.

So ist häufig das Verkehrsplanungsamt zuständig für die konzeptionelle Planung einer Parkraumbewirtschaftungszone, für die eigene Erstellung oder Vergabe einer Machbarkeitsstudie beziehungsweise des Nachweises des Parkdrucks und für die Bürger:inneninformation oder -beteiligung. Verkehrliche Anordnungsaufgaben übernimmt die Straßenverkehrsbehörde, für Beschaffung und das Aufstellen der Parkscheinautomaten ist das Tiefbauamt verantwortlich. Die Überwachung organisiert das Ordnungsamt, für die Einstellung des Kontrollpersonals wird das Personalamt eingebunden. Für das Ausstellen der Bewohnerparkausweise werden die Daten der Einwohnermelde- oder Bürgerämter gebraucht, die entweder das Ausstellen der Ausweise und den Datenabgleich vollständig übernehmen oder entsprechende Daten bereitstellen. Die Auflistung macht deutlich, dass es viele Gründe gibt, warum die Zusammenarbeit stocken kann und ein Vorgang lange braucht, um durch alle Ämter und über verschiedene Schreibtische zu wandern.
 

Parkraumbewirtschaftung aus einer Hand organisieren

In einigen Kommunen wurden bereits Verwaltungsstrukturen angepasst und insbesondere planende (Verkehrs- und Tiefbau) und anordnende Behörden (Straßenverkehrsbehörden) zu einem Mobilitätsamt zusammengefasst. Beispielhaft sei die Neugründung des Mobilitätsreferats in München genannt. Häufig aber bleiben die Aufgaben der Überwachung in den Ordnungsämtern, das Ausstellen der Bewohnerparkausweise in den Meldestellen oder Bürgerämter (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1
 

Die Hansestadt Hamburg hat die Parkraumbewirtschaftung besonders effektiv aufgestellt. Das operative Geschäft der Hamburger Fachbehörde (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, BVM) wird von dem Landesbetrieb Verkehr (LBV) übernommen, der als kommunaler Eigenbetrieb unternehmerisch gesteuert wird. Die Aufgaben der Parkraumbewirtschaftung (konzeptionelle Planung, Bürger:inneninformation, Beschaffung, Bau und Unterhaltung der Parkscheinautomaten, Ausstellen der Vignetten (Bewohner- und Ausnahmegenehmigungen), Management von Ausnahmegenehmigungen sowie Überwachung wurden im Landesbetrieb Verkehr (LBV) zusammengeführt (siehe Abbildung 2 und Abbildung 3). Allein die straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben sind in der Fachbehörde für Inneres und Sport und dort bei der Polizei angesiedelt. Mit der Bündelung der Aufgaben wurden alle Abläufe der Parkraumbewirtschaftung optimiert. So wurde beispielsweise entschieden, den Nachweis des Parkdrucks nicht komplett extern zu vergeben, sondern die konzeptionellen Arbeiten intern zu organisieren und nur noch die Erfassung der Auslastung des Parkraums zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten extern zu beauftragen. Ein großer Vorteil ist es, die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung eigenverantwortlich in die Optimierung der Prozesse reinvestieren zu können, beispielsweise bei der Anschaffung von Software zur Digitalisierung von Abläufen oder der Einstellung von zusätzlichem Personal.

Der Hamburger Ansatz, Parkraumbewirtschaftung in einem kommunalen Eigenbetrieb zu organisieren und damit Aufgaben zu bündeln und effektiver zu bearbeiten, ist prinzipiell in Abhängigkeit vom Kommunalrecht der jeweiligen Bundesländer auch in anderen Kommunen möglich.

Abbildung 2

 

Abbildung 3
 

Engagierte Führung macht den Unterschied

Hat eine Kommune nicht die Gelegenheit, Ämterstrukturen und Zuständigkeiten umzuorganisieren, machen gut geführte und organisierte Prozesse einen erheblichen Unterschied. Im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg lädt die zuständige Stadträtin seit 2021 alle zwei Wochen die beteiligten Amtsleitungen zu einem Jour fixe ein, um Arbeitsaufträge abzustimmen und verbindliche Verabredungen zu treffen. Damit wird dokumentiert: Parkraumbewirtschaftung ist „von oben“ gewollt, der Verwaltungsspitze ist der zügige Fortschritt in diesem Bereich wichtig, und sie trägt dafür Sorge, dass alle beteiligten Personen transparent über die Abläufe der anderen Verwaltungseinheiten informiert werden. Insgesamt wurden die Prozesse im Bezirksamt stark beschleunigt (siehe Abbildung 4 und 5).

Schon länger bewährt hat sich auch das gut gemanagte Verfahren der Parkraumbewirtschaftung im Berliner Bezirk Mitte. Die Bewirtschaftung ist hier seit 2022 flächendeckend umgesetzt. Maßgeblich für die zügige Umsetzung war ein von der Aufgabe überzeugter Amtsleiter und ein kompetentes, dauerhaft eingespieltes Team von Verwaltungsangestellten in verschiedenen zuständigen Ämtern (Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt).[1]

Ein häufig genannter Grund für Verzögerungen im Ablauf ist der chronische Personalmangel. Gleichwohl lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Wird der Prozess ineffektiv gesteuert, hilft mehr Personal mitunter wenig. Gut geführte Prozesse kommen deshalb auch mit wenig Personal aus. Eine wichtige Rolle spielt zudem die Qualifikation des Personals. Während Großstädte jeweils eigenes Fachpersonal für Aufgaben des Parkraummanagements haben, müssen in weniger ausdifferenzierten Verwaltungen mehrere unterschiedliche Aufgaben parallel bearbeitet werden. In den Straßen- und Grünflächenämtern der Berliner Bezirke muss sich beispielsweise Personal aus der Grünplanung in Aufgaben des Parkraummanagements einarbeiten. Verständlich, dass hier teilweise Einarbeitungsprozesse die Bearbeitungszeiten verlängern.

Abbildung 4

 

Abbildung 5

 

Verwaltungsinterne Arbeitsprozesse optimieren

Nachweis des Parkdrucks beim Bewohnerparken

Um Bewohnerparkbevorrechtigungen einzuführen, muss in einem ersten Schritt belegt werden, dass in dem betreffenden Gebiet tatsächlich ein erheblicher Parkdruck vorliegt (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO, Randnummern 29 ff zu § 45 StVO). Hierfür wird eine nach Nutzergruppen, Tageszeiten und Stadtstruktur differenzierte Parkbilanz erstellt.

Um diesen Nachweis zu erbringen, gehen Städte unterschiedlich vor. Die meisten Städte vergeben entsprechende Machbarkeitsstudien an externe Ingenieurbüros, in denen für die potenziellen Bewirtschaftungsgebiete geprüft wird, ob die Voraussetzungen (erheblicher Parkdruck, unterschiedliche Nutzungsgruppen) zutreffen. Im Regelfall wird – aufgrund begrenzter Personalressourcen und fehlender Liquidität – eine neue Parkraumbewirtschaftungszone erst dann geplant, wenn die vorherige in Betrieb genommen ist. Typische Wege, diesen Prozess zu beschleunigen sind:

  • Die Leistungsbeschreibung wird so formuliert, dass sie mit wenig Veränderungen für mehrere Parkraumbewirtschaftungszonen genutzt werden kann oder
  • es werden Rahmenverträge für mehrere Parkraumbewirtschaftungszonen ausgeschrieben.

Die Stadt Freiburg verzichtet ganz auf eine externe Vergabe. Nach Freiburger Erfahrungen ist die externe Vergabe des verkehrlichen Gutachtens (Ausschreibung, Vergabe, Betreuung, Prüfung, Abnahme) mit viel internem Steuerungsaufwand verbunden. Weiterhin wird argumentiert, dass hoheitliche Aufgaben wie straßenverkehrsrechtliche Anordnungen (zum Beispiel Erstellen von Verkehrszeichenplänen) ohnehin eine Vor-Ort-Begehung und -Überprüfung der Verwaltung erfordern. Mit der verwaltungsinternen Erarbeitung können verschiedene Arbeitsprozesse zusammengefasst werden. Der Zeitaufwand pro Bewirtschaftungszone wird in Freiburg auf circa drei Monate geschätzt. In Köln dauert es bei externer Vergabe etwa ein halbes bis dreiviertel Jahr, bis ein Erhebungsbericht vorliegt. Auch hier ist man der Meinung, mit der internen Bearbeitung – entsprechende Personalausstattung vorausgesetzt – zügiger voranzukommen.

Ähnlich wie Freiburg geht auch der LBV in Hamburg vor. Die Erfassung der Auslastung des Parkraums zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten wird zwar an externe Ingenieurbüros vergeben, aber alle weiteren Arbeitsschritte wie die Auswertung der Zählungen, die Abgrenzung der Bewirtschaftungszonen, die Art der Bewirtschaftung und die Dokumentation in einem Bericht erfolgt verwaltungsintern. In der Bilanz kommt auch Hamburg so zügiger und kostensparender voran als Kommunen, die diese Aufgaben extern bearbeiten lassen. Zwei Personen schaffen circa vier Konzepte zur Parkraumbewirtschaftung im Jahr. Stolperstein der verwaltungsinternen Bearbeitung ist jedoch der handwerklich saubere Nachweis des Parkdrucks. Aktuell sah das Verwaltungsgericht Köln (Beschluss vom 02.11.2022, Az. 18 L 1522/22) die Ausweisung der Bewohnerparkzone „Pauli“ in Köln-Braunsfeld als offenkundig rechtswidrig an, da der Parkdruck nicht korrekt ermittelt und festgestellt wurde. Im Jahr 2018 hatte die Stadt Köln den Parkdruck in Eigenregie ermittelt. Zentral ist also die Rechtssicherheit der Methodik.
 

Beschleunigung durch Rahmenverträge

Ist darüber hinaus ein Überblick vorhanden, wie viele Parkraumbewirtschaftungszonen in einem überschaubaren Zeitraum eingerichtet werden, kann der Beschaffungsprozess für die Anschaffung von Parkscheinautomaten über Rahmenverträge vereinfacht werden. Der Sinn und Zweck von Rahmenverträgen besteht darin, mehrere Einzelaufträge bündeln zu können und nicht immer wieder erneut ein Vergabeverfahren starten zu müssen. Das erlaubt dem öffentlichen Auftraggeber mehr Flexibilität. So nutzen etwa Freiburg oder der Berliner Bezirk Mitte Rahmenverträge, um beispielsweise die Beschaffung von Parkscheinautomaten oder Verkehrsschildern zeit- und personalressourcensparender zu organisieren.

 

Parkraumbewirtschaftung mit Curbside Management kombinieren

In Köln, Freiburg und Frankfurt am Main wird die Einführung der Parkraumbewirtschaftung zum Anlass genommen, teilweise auch andere Regeln zum Parken (zum Beispiel Gehwegparken) auf den Prüfstand zu stellen und das Parken im öffentlichen Raum neu zu ordnen. Die Stadt Frankfurt am Main versucht beispielsweise, Ladesäulen, Parkscheinautomaten und Stellflächen für Fahrräder vom Gehweg auf die Straße zu bringen und bei Bedarf Lieferzonen auszuweisen. Alles wird modular geplant und kann auf die jeweilige Situation vor Ort angepasst werden. Dadurch fallen mit der Einführung einer Parkraumbewirtschaftungszone auch Parkplätze weg. Diese Prozesse brauchen umfassendere Beteiligungsformate und dauern länger als bei der Umsetzung einer klassischen Parkraumbewirtschaftungszone.

 

Zusammenfassung

Es ist effektiv, möglichst viel Entscheidungskompetenz in einem Amt zu bündeln. Vielerorts ist dies heute nicht der Fall, da zahlreiche, sehr unterschiedliche Aufgaben für erfolgreiches Parkraummanagement nötig sind. Ein regelmäßiger Jour Fixe mit allen beteiligten Amtsleitungen kann ebenfalls helfen, Arbeitsaufträge abzustimmen und verbindliche Verabredungen zu treffen.

Gibt es ausreichend Personal, kann es zur Beschleunigung von Prozessen beitragen, nicht zu viele Tätigkeiten an Externe zu vergeben. So wird in Hamburg die Erfassung der Auslastung des Parkraums zwar an Ingenieurbüros vergeben. Alle weiteren Schritte wie die Auswertung der Zählungen, die Abgrenzung der Bewirtschaftungszonen, die Art der Bewirtschaftung und die Dokumentation in einem Bericht erfolgen jedoch verwaltungsintern.

 

[1] Dittrich, Siegfried (2021): Die Umsetzung der Verkehrswende in den Kommunen – die Mühen der Ebene! In: vhw FWS 3 / Mai–Juni 2021, S. 135–140.
 

Wolfgang Aichinger

Projektleiter Städtische Mobilität,
Agora Verkehrswende

 

Partner: Dipl.-Geogr. Uta Bauer

Teamleiterin, Forschungsbereich Mobilität am
deutschen Institut für Urbanistik (difu)
Foto: ©David Ausserhofer

 

Vom Plan auf die Straße


Wie Kommunen den Ausbau von Radverkehrsinfrastruktur und ­Parkraummanagement beschleunigen können

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