- Auf Facebook teilen
- Auf Twitter teilen
- Per Email teilen
560 Städte und Kommunen für mehr Tempo 30

Die Städteinitiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Agora Verkehrswende begleitet das Thema Tempo 30 und die Städteinitiative in der bundespolitischen Debatte.
Mehr Informationen sowie eine interaktive Karte aller Städte und Gemeinden finden sich hier.