Parkverstöße gelten als Kavaliersdelikt, obwohl sie ein erhebliches Unfallrisiko mit sich bringen. Scan-Fahrzeuge können für deutlich mehr Fairness und Sicherheit sorgen, denn sie erlauben mehr stichprobenartige Parkraumkontrollen mit weniger Personal. Erfahrungen aus den Niederlanden, Frankreich oder Polen zeigen, dass die Methode gut funktioniert und dabei der Datenschutz gewahrt wird.
Die digital unterstützte Parkraumkontrolle ist auch in Deutschland rechtlich möglich. Weder die Straßenverkehrsordnung (StVO) noch der Datenschutz sprechen grundsätzlich gegen den Einsatz von Scan-Fahrzeugen. Voraussetzung sind entsprechende Regelungen und Klärungen in Bundes- und Landesgesetzen. Das ist das Ergebnis eines von Agora Verkehrswende bei der Kanzlei Becker Büttner Held beauftragten Rechtsgutachtens.
In diesem Webinar haben wir Ihnen Einblicke in die kommunale Praxis der digital unterstützten Parkraumkontrolle gegeben und den Anpassungsbedarf im Rechtsrahmen konkret beschrieben. Als Referent*innen konnten wir gewinnen:
- Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin
- Leendert Miedema, Senior Advisor Parking, Stadt Amsterdam
- Dr. Roman Ringwald und Tobias Wernicke, Kanzlei Becker Büttner Held, Berlin
ZIELGRUPPE
Politik und Verwaltung auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen
POLITIKPAPIER UND RECHTSGUTACHTEN
Hier finden Sie das Politikpapier „Fotobeweis am Straßenrand“ sowie das Rechtsgutachten der Kanzlei Becker Büttner Held.