Vorläufige rechtliche Einordnung zur Reform des Straßenverkehrsrechts

Gutachten von Becker Büttner Held im Auftrag von Agora Verkehrswende

  • Publikation
  • Hintergrundpapier

Das Gutachten behandelt die Entwürfe für die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die am 22. Juni 2023 vom Bundeskabinett beschlossen beziehungsweise zur Kenntnis genommen wurden. Das Straßenverkehrsrecht enthält zentrale Vorgaben zu der Frage, wie öffentliche Straßen und Wege genutzt werden. Bislang orientieren sich dessen Vorgaben an der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und privilegieren faktisch den motorisierten Individualverkehr. Aus diesem Grund vereinbarten die Koalitionsfraktionen zu Beginn der Legislaturperiode, die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung im Straßenverkehrsrecht zu verankern und so die Entscheidungsspielräume für Länder und Kommunen zu erweitern. Die vorliegenden Entwürfe sollen dieses Vorhaben umsetzen.

Laut Gutachten bringt die geplante Novellierung des StVG, wenn sie wie vorliegend verabschiedet wird, eine erhebliche Verbesserung gegenüber der aktuellen Rechtslage. Der durch die geplante Novellierung des StVG entstehende Spielraum wird in dem Entwurf für die Novelle der StVO jedoch nur teilweise genutzt. Die Bereitstellung angemessener Flächen für den Rad- und Fußverkehr sowie Sonderfahrstreifen für den ÖPNV wird erheblich erleichtert; die Möglichkeiten zur Anordnung von Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung und zur Geschwindigkeitsbegrenzung werden eher punktuell erweitert. Das Gutachten ist vorläufig, da zum Veröffentlichungszeitpunkt die Begründung zur StVO-Änderung noch nicht vorlag.

Projektleitung

Bibliografische Angaben

  • Autoren

    Becker Büttner Held (BBH)

  • Versionsnummer

    1.0

  • Veröffentlichungsdatum

    07/2023

  • Seitenzahl

    15

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