Die Bundesverkehrswegeplanung schleunigst modernisieren (Langfassung)

Übersicht des Entstehungsprozesses des Bundesverkehrswegeplans 2030 und der Vorschläge für eine klimagerechte Reform

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Übersicht des Entstehungsprozesses des Bundesverkehrswegeplans 2030 und der Vorschläge für eine klimagerechte Reform

Die Synopse analysiert die Schwächen der aktuellen Bundesverkehrswegeplanung und fasst die vielfältige Kritik an ihr zusammen. Sie stellt darüber hinaus Reformvorschläge von unterschiedlichen Seiten vor, um Infrastruktur zukünftig nachvollziehbarer und im Sinne des Klimaschutzes zu planen. Alles spricht für eine Neuausrichtung 2023: Die im Fünf-Jahres-Turnus vorgeschriebene Bedarfsplanuntersuchung, der erste „Infrastrukturdialog“ des Bundesverkehrsministeriums für einen Konsens mit Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialverbänden und das bevorstehende Planungsbeschleunigungsgesetz.

Eine Kurzfassung (14 Seiten) der Analyse ist verfügbar unter:https://www.agora-verkehrswende.de/veroeffentlichungen/die-bundesverkehrswegeplanung-schleunigst-modernisieren-kurzfassung/

 

 

Projektleitung

Kernergebnisse

  1. 1

    Der Bundesverkehrswegeplan 2030 kann die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz nicht berücksichtigen, weil er bereits 2016 beschlossen wurde.

    Das anspruchsvolle Klimaschutzgesetz trat 2019 in Kraft, drei Jahre nach Fertigstellung des BVWP. Die vollständige Umsetzung des BVWP wird jedoch bis weit nach 2030 andauern. In seiner derzeitigen Fassung widerspricht er den gesetzlichen Anforderungen an den Klimaschutz.

  2. 2

    2023 gibt es die Gelegenheit zur Kurskorrektur, um die aktuellen Projekte des BVWP mithilfe eines Klimachecks neu zu priorisieren.

    Aktuell findet die im fünfjährigen Turnus vorgeschriebene Über­prüfung der Bedarfspläne zum Ausbau der Bundesfernstraßen, des Eisenbahnnetzes und der Wasser­wege des Bundes statt. Gleichzeitig sieht der Entwurf des Planungsbeschleunigungsgesetzes vor, Infrastrukturvorhaben zukünftig schneller umzusetzen. Beides spricht dafür, den BVWP 2023 einem Klimacheck zu unterziehen. Positiv bewertete Projekte sollten beschleunigt, negativ bewertete Projekte geändert oder gestoppt werden. Der Gesetzgeber kann die bestehenden Ausbaupläne rechtlich unbedenklich anpassen.

  3. 3

    Die veranschlagten Investitionsmittel sind insgesamt nicht ausreichend und nicht entsprechend den Zielen der Bundesregierung auf die Verkehrsträger verteilt.

    Für einen Großteil der Vorhaben wird vor 2030 kein Baubeginn möglich sein. Die Schiene erhält weiterhin nicht ausreichend Investitionsmittel. Das Ziel der Bundesregierung, die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu verdoppeln, kann so nicht erreicht werden. Die Priorisierung der Vorhaben sollte transparent und nachvollziehbar gestaltet werden und die Treibhausgasminderung im Verkehr in den Vordergrund stellen.

  4. 4

    Für zukünftige Bundesverkehrswegeplanungen muss jetzt eine gesetzliche Grundlage mit verbind­licher Methodik geschaffen werden.

    Der BVWP-Prozess ist bisher gesetzlich nicht geregelt und unterliegt zahlreichen Defiziten. Dazu zählt, dass die Planungen auf der Annahme beruhen, dass sich verkehrliche Entwicklungen und Verkehrswachstum einfach fortsetzen. So lassen sich die verkehrs- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung jedoch nicht erreichen. Einzelne Verkehrsträger werden isoliert statt mit intermodaler Perspektive betrachtet. Die Priorisierung der Vorhaben ist nicht immer schlüssig und die Verfahren für die öffentliche Beteiligung am BVWP-Prozess waren unzureichend.

Bibliografische Angaben

  • Autoren

    Dr. Urs Maier, Philipp Kosok, Janna Aljets (Agora Verkehrswende)

  • Publikationsnummer

    89-2023-DE

  • Versionsnummer

    1.0

  • Veröffentlichungsdatum

    01/2023

  • Seitenzahl

    52

  • Zitiervorschlag

    Agora Verkehrswende (2023): Die Bundesverkehrs­wegeplanung schleunigst modernisieren. Übersicht des Entstehungsprozesses des Bundesverkehrswegeplans 2030 und der Vorschläge für eine klimagerechte Reform. (Langfassung)

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