Klimaschutz im Verkehr: Maßnahmen zur Erreichung des Sektorziels 2030

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In ihrem Koalitionsvertrag vom Februar 2018 haben sich Union und SPD zum Pariser Klimaschutzabkommen ebenso bekannt wie zu den sektoralen Klimaschutzzielen, die bereits in der vergangenen Legislaturperiode vom Bundeskabinett beschlossen worden sind. Für den Verkehrssektor bedeutet das: Die Treibhausgasemissionen sollen bis zum Jahr 2030 um 40 bis 42 Prozent sinken. Nachdem der CO2-Ausstoß des Verkehrs im vergangenen Vierteljahrhundert nicht etwa gesunken, sondern sogar leicht gestiegen ist, liegt die Latte nun hoch und Richtungsentscheidungen sind zeitnah zu treffen, soll das 2030er Ziel nicht außer Reichweite geraten.

Deshalb gehört nicht viel Fantasie zu der Prognose, dass sich die verkehrspolitische Debatte der Zukunft vor allem um eine Frage drehen wird: Was ist zu tun, damit der Verkehr liefert? Damit die Erörterung dieser Frage an der Sache orientiert bleibt haben wir das Öko-Institut und das ICCT beauftragt, die Wirkungen verschiedener denkbarer Maßnahmen und Maßnahmenpakete auf die CO2-Emissionen des Verkehrs zu untersuchen und zu quantifizieren.

Die Ergebnisse zeigen, dass es den einen zielführenden Hebel nicht geben wird. Das 40-Prozent-Ziel ist nur mit einem Bündel von Maßnahmen erreichbar, darunter auch solche, die politisch umstritten sind.

Mit dieser Veröffentlichung gibt Agora Verkehrswende keine Empfehlung für den "richtigen" Maßnahmenmix ab. Wir laden vielmehr zur Diskussion ein. Anregungen, Kommentare und Kritik sind willkommen.

Kernergebnisse

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    Die europäischen Effizienzstandards für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und Lkw sind für die CO2-Emissionsminderung im Verkehr von besonderer Bedeutung.

    Sie sind eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für das Schließen der Klimaschutzlücke.

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    Zusätzlich sind in jedem Falle weitere, wirkmächtige nationale Maßnahmen zur Internalisierung externer Kosten des Verkehrs notwendig; dies ist in besonderem Maße geboten, weil die Digitalisierung die Kosten des Verkehrs deutlich senken kann.

    Die Bepreisung von Kraftstoffen, Fahrzeugen und deren Nutzung ist der zentrale Hebel zur Internalisierung der externen Kosten. Dies hat, wie auch das heutige Instrumentarium der Steuer- und Verkehrspolitik, Verteilungseffekte, die bei der zukünftigen Ausgestaltung der Instrumente zu berücksichtigen sind.

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    Jenseits der direkten Wirkung auf die Reduktion von CO2-Emissionen ist es nötig, jene Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen, die Voraussetzung für Verkehrsverlagerungen sind.

    Hierbei geht es vor allem um den Infrastrukturaufbau für den öffentlichen Verkehr, für den Schienengütertransport sowie um Maßnahmen, die die Lebensqualität in Städten verbessern.

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Bibliografische Angaben

  • Autoren

    Ruth Blanck, Dr. Wiebke Zimmer (Öko-Institut e. V.); Dr. Peter Mock (ICCT)

  • Publikationsnummer

    10-2018-DE

  • Veröffentlichungsdatum

    08/2018

  • Seitenzahl

    60

  • Zitiervorschlag

    Agora Verkehrswende (2018): Klimaschutz im Verkehr: Maßnahmen zur Erreichung des Sektorziels 2030

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