Der CO2-Preis ist unverzichtbarer Bestandteil einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik. Er verteuert CO2-intensive Konsummuster und begünstigt jene Konsumenten, die sich vergleichsweise klimafreundlich verhalten. Um Wirkung zu entfalten, sollte der Einstiegspreis nicht unter 50 Euro je Tonne CO2 liegen. Die CO2-orientierte Erhöhung der bereits existierenden Energiesteuern auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas ist schnell und bürokratiearm umsetzbar, da sie auf das bestehende Steuersystem zurückgreift. Durch Änderung der Steuersätze im bestehenden Energiesteuergesetz mit Beschluss noch in diesem Jahr kann der CO2-Preis bereits im nächsten Jahr Wirkung entfalten. Mittelfristig kann dann geprüft werden, die Steuervariante der CO2-Bepreisung durch einen momentan als Alternativsystem diskutierten Emissionshandel, der einer deutlich längeren Umsetzungszeit bedarf, abzulösen.
Die CO2-Bepreisung lässt sich sozial ausgewogen umsetzen. Dazu werden die bei den privaten Haushalten erzielten Steuermehreinnahmen von etwa 11,3 Milliarden Euro (inklusive Mehrwertsteuer) durch separate Regelungen vollständig an diese zurückverteilt. Im Saldo fließen dem Staat keine zusätzlichen Mittel aus den privaten Haushalten zu. Die Rückverteilung erfolgt über eine Kombination aus einer einheitlichen Pro-Kopf-Auszahlung („Klimaprämie“) und einer Stromsteuersenkung, ergänzt um einen Ausgleichsfonds für stark betroffene Haushalte. Hierdurch können soziale Schieflagen vermieden werden.
Bezieher unterer und mittlerer Einkommen sowie Haushalte mit Kindern gehören im Durchschnitt zu den Begünstigten einer solchen CO2-Bepreisung, während einkommensstarke und Ein-Personen-Haushalte durchschnittlich eine sehr moderate Zusatzbelastung erfahren. Pendlerhaushalte und Haushalte in ländlichen Räumen werden – entgegen landläufiger Erwartung – nicht in substanziellem Maße belastet. Wird die gegenwärtige Entfernungspauschale aufkommensneutral zu einem einkommensunabhängigen Mobilitätsgeld weiterentwickelt, dann gehören Pendelnde in unteren und mittleren Einkommensgruppen sogar zu den Gewinnern.
Allerdings sind die effektiven Be- und Entlastungswirkungen innerhalb der verschiedenen Gruppen heterogen verteilt. Einerseits gibt es auch in den einkommensstarken Gruppen Begünstigte, nämlich jene mit geringem Ressourcenverbrauch; andererseits können auch einkommensschwache Haushalte aufgrund ihrer spezifischen Lebensumstände und eines hohen Energieverbrauchs eine merkliche Belastung erfahren. Deswegen sollte die Einführung eines CO2-Preises von Maßnahmen begleitet werden, die hier zielgenau Abhilfe schaffen.
Dabei sollten Maßnahmen Priorität haben, die einkommensschwache Haushalte gezielt und dauerhaft vor steigenden Energie- und CO2-Preisen schützen, insbesondere durch Programme zur Senkung des Energieverbrauchs. Erweist sich das als kurzfristig nicht umsetzbar oder nicht ausreichend, können Kompensationszahlungen aus dem einzurichtenden Ausgleichsfonds an betroffene Haushalte sozial unausgewogene Wirkungen verhindern. Pauschalisierende Kompensationsmechanismen wie beispielsweise eine generelle Anhebung der Entfernungspauschale oder eine regionale Differenzierung der Klimaprämie sind weniger treffsicher hinsichtlich der Abfederung tatsächlicher sozialer Unwuchten und könnten überdies die Lenkungswirkung des CO2-Preises unterminieren.