Die Kosten von unterlassenem Klimaschutz für den Bundeshaushalt

Die Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands bei Verkehr, Gebäuden und Landwirtschaft nach der EU-Effort-Sharing-Entscheidung und der EU-Climate-Action-Verordnung

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Die Bundesregierung ist nach der EU-Effort-Sharing-Entscheidung und der EU-Climate-Action Verordnung rechtlich dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen in den nicht vom EU-Emissionshandel erfassten Sektoren bis 2020 um 14 Prozent und bis 2030 um 38 Prozent im Vergleich zu 2005 zu senken. Dies betrifft insbesondere Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft sowie kleinere Teile von Energiewirtschaft und Industrie. Dabei gilt: Für jedes Jahr von 2013 bis 2030 ist ein Emissionsbudget festgelegt.

Es steht bereits fest, dass Deutschland seine Verpflichtungen in den sogenannten „Nicht-ETS-Sektoren“ für 2013 bis 2020 verfehlen wird. Ähnliches zeichnet sich für 2021 bis 2030 ab, sofern nicht mit sehr entschiedenen Klimaschutzmaßnahmen gegengesteuert wird. Das wird zu einem ernsten Risiko für den Bundeshaushalt. Denn falls die nationalen Ziele nicht erreicht werden, muss Deutschland bei anderen EU-Mitgliedern überschüssige Nicht-ETS-Emissionsrechte kaufen, um die Unterdeckung auszugleichen. Andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Unterlassener Klimaschutz wird für den Steuerzahler damit zu einer teuren Angelegenheit.

Diese Studie beschreibt die Mechanismen der Nicht-ETS-Klimaschutzverpflichtungen und schätzt die Kompensationskosten bis 2030 ab. Deutlich wird, dass Deutschland seine klimapolitische Glaubwürdigkeit verliert, wenn es die EU-Klimaschutzverpflichtungen nicht ernst nimmt, gleichzeitig aber viele EU-Länder ihre Ziele erreichen. Hinzu kommt, dass die Milliarden, die aus dem Bundeshaushalt für die Kompensation der Klimaschutzverfehlungen ausgegeben werden müssen, sinnvoller in Strategien für nachhaltiges Wachstum – inklusive ambitionierter Klimaschutzmaßnahmen – investiert wären. 

Projektleitung

Dr. Fritz Vorholz

Kernergebnisse

  1. 1

    Deutschland wird sein Klimaschutzziel 2020 für die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Teile der Industrie voraussichtlich um 93 Millionen Tonnen CO2 verfehlen.

    Das Klimaschutzziel wurde mit der EU-Effort-Sharing-Entscheidung für die nicht vom europäischen Emissionszertifikatehandel abgedeckten Bereiche gesetzt; es ist rechtlich bindend.

  2. 2

    Deutschland kann die Klimaschutzlücke 2020 nur decken, indem es überschüssige Emissionsrechte im Nicht-ETS-Bereich von anderen EU-Mitgliedsstaaten erwirbt.

    Der Preis für diese kann bis zu zwei Milliarden Euro betragen – je nachdem, ob als Referenzpreis der Preis von CO2-Emissionszertifikaten im ETS angelegt wird oder ob es politische Übereinkünfte gibt.

  3. 3

    Bei Fortschreibung des aktuellen Trends verfehlt Deutschland sein ebenfalls rechtlich verbindliches Nicht-ETS-Klimaschutzziel für die Jahre 2021 bis 2030 um 616 Millionen Tonnen CO2, mit Kosten für den Bundeshaushalt in Höhe von 30 bis 60 Milliarden Euro.

    Denn angesichts schärferer Klimaschutzziele werden überschüssige Emissionsrechte anderer EU-Mitgliedstaaten knapp und teuer (50 bis 100 Euro pro Tonne). Bereits für 2021 existiert ein Kostenrisiko von 600 Millionen bis 1,2 Milliarden Euro.

  4. 4

    Angesichts der durch unterlassenen Klimaschutz entstehenden Haushaltsrisiken erscheinen nationale Klimaschutzanstrengungen in einem anderen Licht.

    Denn im Gegensatz zu Kompensationszahlungen ziehen Klimaschutzmaßnahmen bei Verkehr, Gebäuden und Landwirtschaft Investitionen und Wachstum nach sich. Auch die Haltung der Bundesregierung zu europäischen Regulierungen wie den künftigen CO2-Pkw-Standards, ist hier hoch relevant. Laxere Klimaschutzstandards auf EU-Ebene führen automatisch zu größeren Risiken für den Bundeshaushalt.

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Bibliografische Angaben

  • Autoren

    Dr. Matthias Deutsch, Matthias Buck, Dr. Patrick Graichen (Agora Energiewende); Dr. Fritz Vorholz (Agora Verkehrswende)

  • Veröffentlichungsdatum

    09/2018

  • Seitenzahl

    48

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