THG-Quote: Wie ist der Kompromiss der Regierungsfraktionen einzuordnen?
Nach langen Verhandlungen haben sich CDU/CSU und SPD auf einen Kompromiss zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verständigt. Der Kompromiss setzt jedoch falsche Schwerpunkte.
Einordnung von Agora Verkehrswende
Mit dem am 23. April im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote verpasst die Bundesregierung die Chance, den Hochlauf der Elektromobilität im Straßenverkehr und den Einsatz von E-Fuels im Luft- und Seeverkehr zu unterstützen. Die Reform setzt primär auf alternative Kraftstoffe im Straßenverkehr. Dabei kann der unverzichtbare Bedarf an alternativen Kraftstoffen im Verkehr nur dann gedeckt werden, wenn Elektromobilität in den Bereichen, wo sie klar im Vorteil ist, schnell zunimmt.
Hintergrund: Die THG-Quote ist ein wichtiges Instrument, um den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr zu erhöhen. Sie verpflichtet die Anbieter von Kraftstoffen, in erster Linie Mineralölunternehmen, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Dafür können sie sich verschiedene Optionen anrechnen lassen: erneuerbaren Strom für E-Fahrzeuge, konventionelle Biokraftstoffe, fortschrittliche Biokraftstoffe (aus Rest- und Abfallstoffen), erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) wie grünen Wasserstoff und E-Fuels.
Das Gesetz hat drei große Schwachpunkte:
- Erhöhung der Gesamtquote ohne ausreichende Flankierung durch Elektromobilität: 26,5 Prozent weniger CO2-Emissionen im Jahr 2030 (Referentenentwurf: 25 Prozent), 65 Prozent 2040 (59 Prozent). Ohne weitere Maßnahmen zum Hochlauf der Elektromobilität wird die THG-Quote durch stark steigende Anteile fortschrittlicher Biokraftstoffe im Straßenverkehr erfüllt werden müssen. Diese sind jedoch nur begrenzt verfügbar und werden im Luft- und Seeverkehr gebraucht.
- Erhöhung der Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe: von bisher 4,4 Prozent auf den europarechtlich zulässigen Höchstwert von 5,8 Prozent bis 2033. Konventionelle Biokraftstoffe stehen in Konkurrenz zum Nahrungs- und Futtermittelanbau.
- Erhöhung der Unterquote für RFNBO: 1,5 statt 1,2 Prozent 2030 und 10 statt 8 Prozent 2040. Zur Erfüllung der Unterquote dürfte zunächst grüner Wasserstoff in Raffinerien eingesetzt werden. Da Brennstoffzellen-Fahrzeuge kaum vorhanden sind, wird die Unterquote darüber hinaus durch einen steigenden Anteil E-Fuels im Straßenverkehr erfüllt werden müssen. Diese werden dann im Luft- und Seeverkehr fehlen.
Es gibt aber auch positive Aspekte:
- Verlängerung der Mehrfachanrechnung von Ladestrom bis 2035
- Höhere Mehrfachanrechnung von Ladestrom für Lkw und Busse
- Streichung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe bei Übererfüllung der Unterquote
- Maßnahmen zur Betrugsprävention bei Biokraftstoffimporten
- Ausschluss von besonders kritischen Rohstoffen aus der Palmöl-Produktion
- Keine Anrechnung von biogenem Wasserstoff in Raffinerien
Was darüber hinaus wichtig wäre:
- Erhöhung der Mehrfachanrechnung für Ladestrom
- Einführung einer gesonderten RFNBO-Unterquote im Seeverkehr
- Anrechenbarkeit von RFNBOs (grüner Wasserstoff und e-SAF), die im Luftverkehr über die im Rahmen der ReFuelEU-Aviation-Quote freiwillig in Verkehr gebracht werden (Opt-In)
Nächster Schritt: Am 8. Mai wird voraussichtlich der Bundesrat entscheiden, ob er das Gesetz billigt oder Einspruch erhebt.
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